Aktuelles
Aktuelles aus unserem Netzausbauvorhaben Unterweser - Conneforde
Planfeststellungsverfahren
In unserer letzten Ausgabe konnten wir von der Fertigstellung und Einreichung der Planfeststellungsunterlagen berichten. Bis zum 29. April konnten alle Betroffenen Einwendungen und Stellungnahmen zu den veröffentlichten Planungen einreichen. Aktuell befinden wir uns im Erwiderungsverfahren, d.h. gemeinsam mit der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) werden sämtliche eingereichte Einwände und Stellungnahmen gesichtet und schriftlich beantwortet.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Das Planfeststellungsverfahren ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren für die Genehmigung von Infrastrukturvorhaben wie neuen Stromleitungen. Die Planfeststellungsunterlagen bestehen unter anderem aus dem geplanten, flurstückscharfen Leitungsverlauf, dem Bericht zur Umweltverträglichkeit sowie der Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Anhand dieser kann die zuständige Behörde über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheiden. Bereits vor der Umsetzung soll so die Vereinbarkeit aller öffentlicher und privater Belange sichergestellt werden.
Im Zuge des Verfahrens und der Prüfung und Abwägung ihrer Einwendungen ist es zu Planungsanpassungen gekommen. Diese werden wir ihnen, voraussichtlich Ende Herbst, auf Infoveranstaltungen in der Region vorstellen und erläutern.
Die wichtigsten Meilensteine des Planfeststellungsverfahrens auf einen Blick:
Erstellung und Einreichung des Planfeststellungsantrags
Wir reichen den Planfeststellungsantrag bei der Niedersäschsischen Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr (NLStBV) ein. Die NLStBV prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit.
Die Unterlagen werden für vier Wochen online auf der Webseite der NLStBV ausgelegt. Alle Beteiligten erhalten bis zwei Wochen nach Ende des Auslegungszeitraumes die offizielle Möglichkeit zur Stellungnahme.
Erörterungstermin (optional nach Abwägung der Behörde)
Die eingereichten Einwände, Stellungnahmen und Erwiderungen von uns werden unter Begleitung der Behörde erörtert. Die Abwägung der einzelnen Perspektiven kann dazu führen, dass wir die Planungen anpassen müssen.
Planfeststellungsbeschluss
Die Behörde wägt alle Interessen ab und erteilt einen Planfeststellungsbeschluss. Dies entspricht der Baugenehmigung. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats Klage bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Sie haben Fragen zum Thema Planfeststellungsverfahren? Wenden Sie sich gerne jederzeit an Anja Heine oder Eva Wutke.
Vor Ort für Sie ansprechbar
Am 7. August von circa 14-20 Uhr am Friesenheim sowie am 8. August von circa 8-12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Stadland werden wir uns unseren Offshore-Kollegen anschließen, die Fragen rund um die Projekte BalWin4 & LanWin1 beantworten werden. Aufgrund von teilweiser Überschneidung mit dem Projekt Unterweser-Conneforde stehen wir Ihnen bei Fragen ebenfalls gerne zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen vor Ort für Fragen zur Verfügung. Am 7. August am Friesenheim und am 8. August in Stadland.