Aktuelles

Aktuelles aus unserem Netzausbauvorhaben Unterweser - Conneforde 

Einreichung der Planfeststellungsunterlagen

Nach langer und sorgfältiger Vorbereitung und engen Abstimmungen zum Umfang der zu erstellenden Unterlagen ist es endlich so weit: Wir haben die Unterlagen zur Planfeststellung bei der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Hannover eingereicht. Die Genehmigungsbehörde prüft nun die Unterlagen und wird anschließend das Planfeststellungsverfahren eröffnen.


Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Das Planfeststellungsverfahren ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren für die Genehmigung von Infrastrukturvorhaben wie neuen Stromleitungen. Die Planfeststellungsunterlagen bestehen unter anderem aus dem geplanten, flurstückscharfen Leitungsverlauf, dem Bericht zur Umweltverträglichkeit sowie der Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Anhand dieser kann die zuständige Behörde über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheiden. Bereits vor der Umsetzung soll so die Vereinbarkeit aller öffentlicher und privater Belange sichergestellt werden.

Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser ist gleichbedeutend mit der Baugenehmigung und beinhaltet alle während des Baus sowie des späteren Betriebs zu berücksichtigenden Auflagen. Für die Netzverstärkungsmaßnahme Unterweser – Conneforde wird der Planfeststellungsbeschluss für das Jahr 2025 erwartet. Sobald dieser vorliegt, kommt es zum nächsten Meilenstein: dem Baubeginn. 


Die wichtigsten Meilensteine des Planfeststellungsverfahrens auf einen Blick:


  • Erstellung und Einreichung des Planfeststellungsantrags

    Wir reichen den Planfeststellungsantrag bei der Niedersäschsischen Landesbehörde für Straßenbau
    und Verkehr (NLStBV) ein. Die NLStBV prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit.


  • Öffentliche Antrags-auslegung

    Die Unterlagen werden für vier Wochen online auf der Webseite der NLStBV ausgelegt. Alle Beteiligten erhalten bis zwei Wochen nach Ende des Auslegungszeitraumes die offizielle Möglichkeit zur Stellungnahme.


  • Erörterungstermin (optional nach Abwägung der Behörde)

    Die eingereichten Einwände, Stellungnahmen und Erwiderungen von uns werden unter Begleitung der Behörde erörtert. Die Abwägung der einzelnen Perspektiven kann dazu führen, dass wir die Planungen anpassen müssen.


  • Planfeststellungsbeschluss

    Die Behörde wägt alle Interessen ab und erteilt einen Planfeststellungsbeschluss. Dies entspricht der Baugenehmigung. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats Klage bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.


Sie haben Fragen zum Thema Planfeststellungsverfahren? Wenden Sie sich gerne jederzeit an Anja Heine oder Eva Wutke.

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