Aktuelles

Aktuelles aus unserem Netzausbauvorhaben Unterweser - Conneforde 

Was ist eine Dienstbarkeit?

Der rechtliche Begriff „Dienstbarkeit“ (§1018ff. BGB) bezeichnet die Belastung eines Grundstücks zugunsten der Eigentümerin oder des Eigentümers eines anderen fremden Grundstücks. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Flächen überlässt einer anderen natürlichen oder juristischen Person vertraglich geregelte Nutzungsrechte, kann die Flächen jedoch weiterhin selbst nutzen, wenn auch ggf. mit Einschränkungen. Solche Nutzungsrechte sind zum Beispiel: Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte. 

Bereits im Frühjahr dieses Jahres haben wir Sie in unserem Newsletter zum Thema Dienstbarkeiten und Entschädigungen informiert. In der Zwischenzeit wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von planungsrelevanten Flächen auch im Rahmen persönlicher Anschreiben von uns informiert. Jetzt, da die Dienstbarkeitsgespräche immer näher rücken, möchten wir Sie erneut über den Prozess der individuellen Entschädigung informieren.

Für die Netzverstärkungsmaßnahme Unterweser - Conneforde beanspruchen wir Flurstücke, welche sich in Ihrem Eigentum befinden. Daher werden bei der ,,rechtlichen Sicherung" mittels beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten entsprechende Rechte im Grundbuch eingetragen. Doch wie genau kommt es zur Eintragung einer solchen sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit?

Um die 10 Schritte bis zur Eintragung einer Dienstbarkeit zu sehen, wischen Sie hier gerne von links nach rechts durch unsere interaktive Infografik



Ihre persönlichen Kontaktinformationen oder die ihrer Pächter sind noch nicht bei uns hinterlegt oder haben sich verändert? Dann teilen Sie uns diese gerne hier mit, damit wir Sie für ein persönliches Gespräch kontaktieren können. 

Sie haben Fragen zum Thema Dienstbarkeiten und Entschädigungen? Wenden Sie sich gerne jederzeit an Maximilian Rühl

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